In der deutschen Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, der Betreiber einer Homepage mache sich durch die Anbringung von Links auf fremde Internetseiten die dortigen Äußerungen zu eigen und sei damit unter bestimmten Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (Landgericht Hamburg, Urteil vom 12. Mai 1998, 312 O 85/98). Dies könne nur durch die ausdrückliche Distanzierung von den Inhalten dieser Seiten verhindert werden.